AGUS Markgräflerland e. V.

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz                                    

 

 

 

 

An den Petitionsausschus  des

Landtages Baden-Württemberg

Konrad – Adenauer - Straße 3

70173 Stuttgart

 

Dr. phil. Hanns Gerhard Koelbing

Pressesprecher

Hebelstraße 35

79379 Müllheim

Tel.: 07631-6015

 

 

 

 

Fortschreibung der Flächennutzungsplanung des Gemeindeverwaltungsverbandes       Müllheim-Badenweiler

Beschluss des GVV vom 3. 5. 2010

 

 

 

Sehr geehrte Damen u. Herren,

zum o.g. Beschluss sind die folgenden Tatsachen anzumerken:

-         Der Flächennutzungsplan steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Landesregierung bezüglich Flächenverbrauch:  Die Ziele für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Siedlungspolitik gemäß dem Aktionsbündnis „Flächen gewinnen in Baden-Württemberg“ werden nicht berücksichtigt. Darin heißt es unter Anderem, dass „insbesondere die Kommunen … sich für die erforderliche konkrete Umsetzung einsetzen … werden“.

-         Zugrunde gelegt wurden demografische Daten, die nicht den neuesten Erkenntnissen, d.h. den  aktuellen Prognosen des statistischen Landesamtes, entsprechen. Nach den neueren Daten besteht ein Flächenbedarf von 4,2 Hektar; ausgewiesen werden aber 17,3 Hektar, wovon der größte Teil außerhalb be-stehender Siedlungen liegt (Außenbereich).

-         Die Einwände der Träger öffentlicher Belange wurden nicht ausreichend berücksichtigt (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als untere Natur-schutzbehörde – Eines der ausgewiesenen Gebiete ist laut der Auskunft eines Experten Brutgebiet von Vogelarten, die auf der roten Liste stehen – Wiedehopf u. Wendehals.)

-         Bezüglich innerstädtischer Entwicklung hat die Stadt Müllheim erhebliche Defizite. In Ermangelung eines Bauflächenkatasters gibt es kein Konzept hierfür, obwohl die Stadt Müllheim v. regionalen Grünzügen und Grünzäsuren umgeben ist

Es ist daher festzustellen, dass die Planung wesentliche Gesichtspunkte übergeht bzw. auf falschen rechnerischen Grundlagen beruht.

Wir bitten Sie, hier Abhilfe zu schaffen und auf die zuständigen Stellen einzuwirken, damit:

1.     Die politischen Leitlinien der Regierung eingehalten werden. – Es ist darauf hin zu wirken, dass die Zielvorgaben der Landesregierung an der Basis umgesetzt werden.

2.     Die Ausweisung neuer Wohnflächen entsprechend der jeweils aktuellsten Prognose zur Bevölkerungsentwicklung erfolgt.

3.     Die Belange des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten um Überprüfung unserer Anliegen und Einleitung von Maßnahmen zur Überprüfung bzw. Unterbrechung des Bewilligungsverfahrens. Wir bedanken uns hierfür im Voraus.

 

Wir behalten uns vor, ergänzende Materialien nachzureichen.

 

 

Für den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Markgräflerland:

 

 

Cecilia Schulz-Tavares                                                             Wolfgang Schlüter