AGUS Markgräflerland e. V. Arbeitsgemeinschaft
Umweltschutz
Stellungnahme der AGUS
Markgräflerland e. V. zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung an der Fortschreibung des
Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes
Müllheim-Badenweiler „ Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geliehen!“ Indianisches Sprichwort Der sparsame Umgang
mit der knapp werdenden Ressource Boden ist mit Rücksicht auf unsere Zukunft
und auf nachfolgende Generationen verpflichtend. Die derzeitige Bundesregierung aus CDU und SPD hat mit der
„nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ das Ziel formuliert, den Flächenverbrauch
in der Bundesrepublik von bundesweit derzeit ca. 120ha (täglich!) bis 2020
auf 30ha täglich und das Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung auf 3:1 zu
verändern. Die von der CDU geführte Landesregierung hat mit der Neufassung
des Landesplanungsrechtes 2006 in Umsetzung einer EU-Umweltschutzrichtlinie
das Ziel „NettoNull“ Flächenverbrauch ausgegeben. Die Auswirkung von Flächeninanspruchnahmen auf kommunale
Haushalte erweist sich nach steuerfiskalischer Berechnung im Gegensatz zur
weit verbreiteten, immer wieder als Begründung angeführten Meinung in aller
Regel als Zuschussgeschäft. Zielrichtung und Werkzeuge sind bekannt und
vorhanden- wer sie nicht nutzt und berücksichtigt, handelt, wenn nicht
vorsätzlich, so doch grob fahrlässig. Den Folgen des fortschreitenden Klimawandels muss bei der
Siedlungsplanung große Priorität eingeräumt werden. Die Ergebnisse der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“
(REKLISO) müssen deutlich in die Planungen einfließen. Im Schlusstext von
REKLISO steht klar: „Nur durch konsequente planerische Sicherung bedeutsamer
Klimafunktionen sowie eine klimatologisch verträgliche räumliche Steuerung
der weiteren Siedlungsentwicklung wird es gelingen, auch klimatischer
Hinsicht günstige Lebensbedingungen in der Region dauerhaft zu sichern. Dieser
Auftrag richtet sich an die Regionalplanung wie an die örtliche
Bauleitplanung gleichermaßen“. Leider ist im vorliegenden Entwurf nicht viel von oben
genannten Zielen und Vorgehensweisen zu finden: reihum wird versucht, massiv
neue Wohn- und Gewerbeflächen auszuweisen. Dabei werden zahlreiche Vorstöße
in bisher unbebaute Außenbereiche gemacht, die Höhenlinien vorhandener
Bebauungen übergangen, neu in die Landschaft definiert und Eckpfeiler für
zukünftige Maßnahmen gesetzt und damit hektarweise kulturell, ökologisch und
ökonomisch wertvollster Boden zerstört. Dabei fehlt ein Gesamtkonzept und Leitbild zur Raumordnung
und Entwicklung der Gesamtfläche des GVV ebenso wie für einzelne
Mitgliedsgemeinden. Ebenso mangelt es an einem übergreifenden
Flächenmanagement mit dem Ziel der Einführung einer Flächenkreislaufwirtschaft
oder der Anwendung z.B. eines Steuerungsinstruments Ökokonto. Eine Brachflächenerfassung im Innerortsbereich
und die Berücksichtigung dieses Flächenangebotes bei den Berechnungen des
Flächenbedarfs sind für alle Gemeinden notwendig, dies sollte unbedingt
nachgearbeitet werden. Bei allen Gemeinden wird der Faktor für den inneren Bedarf
mit 0,5 % angesetzt. Dies führt für Müllheim zu einem Mehrbedarf an
Planungsfläche von 17ha. Für Badenweiler wird der gesamte Flächenbedarf von
4,9 ha als innerer Bedarf errechnet. In Auggen, Buggingen und Sulzburg ist der
Flächenbedarf für den inneren Bedarf jeweils höher für den Bevölkerungszuwachs.
(Innerer Bedarf = wachsender Wohnflächenbedarf der Einwohner) Dies erscheint
willkürlich und wäre unter anderen politischen Vorgaben überflüssig. Vor allem
muss auch berücksichtigt werden, dass immer mehr Menschen sich großen
Wohnraum nicht mehr leisten können und wieder enger zusammenrücken. Die Annahme und Förderung größerer
Wohnflächen ist klimapolitisch kontraproduktiv. 2006 hat die Bevölkerung der Stadt Müllheim erstmals seit
mindestens 1990 abgenommen; damit wird die zur Begründung für vorzunehmende
Erweiterungen immer wieder angeführte Aussage, Müllheim werde weiter wachsen,
ad Absurdum geführt. Die immer wieder beschworenen Familien mit entsprechendem
Nachwuchs benötigen ebenso wie die immer älter werdende Bevölkerung nicht
immer größere Wohnflächen, sondern vor Allem ein effizientes
Infrastrukturangebot sowie hervorragende, dabei bezahlbare Wohn- und
Lebensqualität im Innen- wie Außenbereich. Darüber hinaus scheint das Verbot der Bebauung auf
Flächen, die durch ein 100jähriges Hochwasser gefährdet werden, nicht
umgesetzt. zu einzelnen Flächen: Gemarkung Müllheim Mü 1, Müllheim-Ost, „zwischen
L125 und 131“, 6,38ha- wird von der AGUS aus folgenden Grünen kategorisch abgelehnt: ·
Die Fläche liegt in einem landschaftsplanerisch und raumordnerisch
hochsensiblen Gebiet. Die bisherige Bebauungsgrenze der Stadt wird ohne
Notwendigkeit markant erweitert. Die L 125 Müllheim-Zunzingen
bildet laut Landschaftsplan des GVV von 1992 eine „höchst reizvolle
Panoramastrasse“, dies sagt genug aus über die Qualität dieser Fläche. Eine
weitere Ausbreitung des Siedlungsbreis würde dem für das Markgräflerland
typischen und attraktiven Landschaftsbild erheblichen Schaden zufügen. ·
Der gesamte Bereich östlich der heutigen Bebauung bis Niederweiler hat
laut REKLISO hohe Priorität bezüglich
des Erhalts der lufthygienischen und
thermischen Ausgleichswirkung von Luftströmungen. Flächenhafte
Bebauung sollte hier generell vermieden werden. ·
Die Fläche liegt in der zwischen Müllheim und Niederweiler
ausgewiesenen Grünzäsur, deren natürliche westliche Grenze an der Landstraße
liegt. Die zwischen Müllheim und Niederweiler liegende Grünzäsur darf auch aus klimatischen Gründen nicht
weiter beschnitten werden, da sie sonst die ihrer zugedachten und für
Müllheim wichtigen Funktionen nicht mehr erfüllen kann. ·
Die geplante Ansiedlung wäre von vornherein durch die vorhandenen
Landstraßen einer markanten Lärmbeeinträchtigung ausgesetzt. ·
Die Bebauung an dieser Stelle würde zentrums- und ÖPNV-fern erfolgen. ·
Der hier zuständige Ortschaftsrat von Niederweiler hat die Bebauung
dieser Fläche einstimmig abgelehnt. Die Entscheidung des Ortschaftsrates
wurde im Falle Hügelheims, wo eine größere Fläche vorgesehen war, berücksichtigt. Mü 4, „Südlich
Wolfackerweg“, 1,27ha- das Gebiet wird von der AGUS abgelehnt, da es wiederum die Bebauungsgrenze
des Ortes in den Außenbereich verschiebt und an die vorhandene Grünzäsur
heranrückt. Mü 5, „Riedboden“,
6,66ha- wird von
der AGUS abgelehnt, ·
da es wiederum die Bebauungsgrenze massiv verschiebt in einen
landschaftsplanerisch und für die Naherholung wertvollen Bereich; ·
zusätzlich ist dieser für die Frischluftzufuhr an den Vögisheimer Weg
wertvoll (REKLISO!) Mü 8, „B3 Süd“,
0,82ha, wird von
der AGUS abgelehnt. Südlich der Südtangente soll keine Bebauung stattfinden.
Die auch landschaftlich reizvolle, ortseingangsprägende, bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche mit hoher Bodengüte in einem bisher unverbauten Außenbereich
soll der Bebauung zugeführt und versiegelt werden. Möglicherweise unterliegt
die Fläche einem Bebauungsverbot durch die Gefährdung mit einem statistisch
alle 100 Jahre auftretenden Hochwasser (HQ100). Mü 10, „Renken“,
13,63ha: Die
geplante Gewerbefläche ragt in eine Grünzäsur hinein, die unbedingt in ihrer
vollen Größe mit einem gewissen Puffer erhalten bleiben sollte. Die AGUS hält
es für geboten diese Fläche erheblich zu reduzieren (auf unter50%) oder noch besser ganz zu streichen. Dasselbe gilt für die geplante Gewerbefläche Mü 11, „Äußeres Wässerefeld“, 7,27ha,
hier halten wir eine Beschränkung auf etwa die Hälfte ausreichend. Bei der Berechnung des Bedarfs an Gewerbeflächen müssen
die Gewerbebrachen (Buckbee-Mears-Areal, Gubor etc.) mit berücksichtigt
werden, was nicht geschehen ist. So ist für die massive Ausdehnung nach
Westen keine Notwendigkeit gegeben. Mü 12, „Nord-Ost-Bereich“,
1,18ha, nördlich
der Neubaufläche ob Vögisheim;
diese halbkreisförmige Fläche ragt wie ein Schiffsbug in eine
landwirtschaftliche Grünfläche hinein, die bis jetzt noch Müllheim von
Vögisheim raumordnerisch und landschaftsprägend trennt. Sie weicht die bisherige
geradlinige Bebauungsgrenze unmotiviert auf. Die AGUS plädiert dafür, diese
Fläche zu entwidmen. Mü 13, „Unterer
Rappenweg“, 1,38ha, Mü 39, „Rappen“, 2,79ha westlich Vögisheim. Beide
genannten Flächen verschieben die durch die vorhandene Bebauung gebildete Ortsgrenze
massiv weiter hinaus in für Landwirtschaft und Naherholung wertvolle Flächen
und werden deshalb von der AGUS abgelehnt. Die Fläche Mü13 beeinträchtigt ein am südlich gelegenen
Hohlweg vorhandenes Eulenbiotop. Mü 14, „Vor dem Ölberg“, Niederweiler,
0,81ha Die geplante Fläche verschiebt in der Topographie die
Höhengrenze der Bebauung um ca. 10m nach oben in Streuobstwiesen mit altem
Baumbestand hinein, außerdem ragt die Fläche in einen regionalen Grünzug
hinein. Die AGUS empfiehlt maximal eine ca. Drittelung der Fläche
beginnend an der Einmündung der Strasse „Dorfmatt“ gegenüber mit einer maximal
einzeiligen Bebauung an der Strasse entlang, falls dem nicht die vorhandene
Lärmentwicklung an der L132 Niederweiler - Badenweiler-West entgegensteht. Mü 15, „Lehmen“,
Niederweiler, 0,79ha Hier gilt das soeben für Mü14 gesagte. Zudem hat der
Ortschaftsrat diese Fläche abgelehnt. Mü 16, „Kirchmatt“,
Niederweiler, 0,68ha Die Fläche ragt wiederum in eine Grünzäsur und in einen
regionalen Grünzug hinein. Sie nähert sich auf unverantwortliche Weise
vorhandener Bewaldung und verschiebt die Bebauungsgrenze in bisher unbebaute,
wertvolle Außenflächen. Sie wird von der AGUS abgelehnt. Mü 22, „Am Herdweg“,
Britzingen, 0,7ha Die Fläche wird aus bereits erwähnten Gründen, Verschiebung
der Bebauungsgrenze, Höhenentwicklung, von der AGUS abgelehnt. Mü 27, „Im kleinen Feldele
II“, 0,72ha, Dattingen Hier gilt wiederum das oben gesagte. Das unterhalb
liegende Gebiet Kleinfeldele1 fügt sich in vorhandene Bebauungs- und
Höhengrenzen ein und arrondiert diese und ist damit nach Auffassung der AGUS ausreichend. Gemarkung Badenweiler
Ba 1, „Schänzle“,
2,69ha, Badenweiler Die AGUS empfiehlt die Begrenzung der Fläche auf die
untere Höhenlinie der vorhandenen Bebauung Richtung Süden, um das Ortsbild
geschlossen und Abstand zur Strasse zu halten sowie Naherholungsfläche zu
erhalten. Mit der benachbart gelegenen Fläche Ba4, hintere Au, 1,93
ha ist damit hier das Maximum der Flächeninanspruchnahme hangabwärts
erreicht. Ba 9, „Gegenüber Moosmatt“, Mischfläche, 2,05ha und Ba 10, „Schweighof
West“, 0,8ha Beide Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet
und werden von der AGUS entschieden abgelehnt. Das Zusammenwachsen von
Siedlungsteilen und dadurch entstehende lange Siedlungsbänder müssen sowohl
aus optischen als auch aus klimatischen Gründen vermieden werden. Beide
Flächen sind für das Mikroklima und die Talbelüftung bis in die Rheinebene
hinein von großer Bedeutung. Insbesondere das Gebiet „Ba9 gegenüber Moosmatt“
wird von der AGUS als sehr problematisch angesehen. Neben dem Arten- und
Biotopschutz wird auch die Grünzäsur Oberweiler-Schweighof tangiert. Diese
soll eine bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und eine klare Trennung
der Siedlungen sichern. Zudem soll durch die Grünzäsur die Erhaltung regional
bedeutsamer Frischluftbahnen gesichert werden, sowie die Erhaltung zusammenhängender
Landschaftsteile als Austauschwege für die Tierwelt. Grünzäsuren zwischen den
Siedlungen sollen laut Regionalplan mindestens 1000 m breit sein, da
die ihnen zugedachten Funktionen sonst nicht mehr erfüllt werden können. Eine
Einengung über 1000 m breiter Grünzäsuren kann nur in gut begründeten
Ausnahmefällen zugelassen werden und nur dann, wenn die Funktionsfähigkeit
nicht beeinträchtigt wird. Die Funktionsfähigkeit dieser Grünzäsur würde aber
durch die Bebauung dieser Fläche erheblich eingeschränkt. Gemarkung Buggingen Bu 3, „Himmelreich“,
0,9ha, Buggingen Die AGUS empfiehlt die ca.
Halbierung, orientiert an der vorhandenen Bebauungsgrenze westlich. Bu 6, „Breitenweg“,
1,72ha, Buggingen, eingeschränkte Gewerbefläche, gegenüber Schlosserei
Fünfgeld Erschreckend, in welchem Masse
Buggingen Flächen ausweist in bisherige Freiflächen. Bu 7, „Wohnmobilstellplatz“,
0,33ha, außerhalb östlichen Ortsrands Die Fläche liegt im regionalen
Grünzug. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Im- und Emissionen (Müll,
Fäkalien, Lärm usw.) sowie der Beeinträchtigung der Freifläche und des Landschaftsbildes
wird die Fläche von der AGUS abgelehnt. Bu 9, „Festhalle“,
2,25ha; „Bu10, Sportplatz“, 5,88ha, beide westlicher Ortsrand Buggingen. Die AGUS empfiehlt hier dringend
die Einfügung einer Grünzäsur, um die bisherige räumliche Trennung zwischen
Seefelden und Buggingen auch zukünftig zu erhalten! Gemarkung Sulzburg Su 5, „Kapellenmattenweg“, 3,08ha,
Sulzburg hier gilt in besonderer Weise das schon
vorher Gesagte (Verschiebung des Ortsrandes in wertvolle Freiflächen,
Streuobstwiesen), wird abgelehnt. Su 7, „Neumatt Ost“, 097ha,
Sulzburg-Laufen Die AGUS fordert die etwa Halbierung und Beschränkung/
Arrondierung anhand der Höhenlage der vorhandenen Bebauung. Su 8, „Sommereck“, 3,17ha, Laufen,
südwestlicher Ortsrand, Wohnfläche, Su 9, „WG-Erweiterung“, 1,31ha,
Laufen südöstlicher Ortseingang, Gewerbefläche Su 10, „Doretmatt“,
1,2ha, Gewerbefläche, Laufen, südlich Su9 Su 11, „Doretmatt2“, 0,65ha, Laufen,
westlich Su9 Die geplanten Flächen verändern das Erscheinungsbild
Laufens bei der Wahrnehmung von Süden her vollständig. Die Ortschaft liegt bisher malerisch eingebettet in das
sie umgebende Markgräfler Hügelland. Durch die ins Auge gefasste massive
Erweiterung über den in Ost-West Richtung gegen St. Ilgen verlaufenden
Höhenzug erklimmt und überwindet sie die bisherigen natürlichen Grenzen und
verändert das Landschaftsbild markant. Die geplante Wohnbebauung wie
Gewerbenutzung wird dabei scharf an
die Grenze des regionalen Grünzuges herangeführt. Laut REKLISO hat
dieser Bereich hohe Priorität für die lufthygienische Ausgleichswirkung der
Luftströmungen und damit auch der Vermeidung flächenhafter Bebauung. Die AGUS empfiehlt eine maximal einzeilige Wohnbebauung
südlich der Ortsverbindungsstrasse Richtung St. Illgen unterhalb des
vorhandenen Höhenzuges sowie die Beschränkung der Gewerbegebiete Su9 und Su11
auf die Südkante des vorhandenen WG-Geländes mit Verzicht auf Su10. Auch beim Verzicht auf die von der AGUS abgelehnten Flächen
bleiben immer noch genügend weitere wertvolle, bisher unbebaute Fläche in
Außenbereichen, deren Überbauung jeweils im Einzelnen nochmals eingehend
geprüft werden muss. Eine Planung, die
sich an zeitgemäßem, effizientem, ökologischem und nachhaltigem Flächenmanagement
orientiert, wird wohl auf die eine oder andere von sich aus zusätzlich verzichten. Ausweisung von Positivstandorten
und Ausschlussgebieten für Mobilfunkanlagen Die
bauleitplanerischen Möglichkeiten der Kommunen den Wildwuchs von Mobilfunksendeanlagen
in geordnete Bahnen zu lenken, dürfen bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans
nicht ungenutzt bleiben. Dazu ist es
notwendig, mit Hilfe von Fachleuten geeignete Standorte zu ermitteln und als
Vorrangflächen für Mobilfunk auszuweisen, so dass eine flächendeckende
Handynutzung im überirdischen Bereich gewährleistet, und gleichzeitig
sichergestellt ist, dass die Strahlenbelastung im Außenbereich von
Wohngebieten, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser überall unter 1mW/m² liegt.
Nur dann ist es möglich, über
Bebauungspläne und Satzungen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in
Wohngebieten etc. zu untersagen. Müllheim, den 21. Februar 2008 AGUS Markgräflerland e. V. |