Müllheim, den 11. Juni 2009 Stellungnahme der AGUS
Markgräflerland e. V. zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des
Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung Sehr
geehrte Damen und Herren, beiliegend
erhalten Sie die Stellungnahme der AGUS zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Mit
freundlichen Grüßen Cecilia
Stellungnahme der
AGUS Markgräflerland e. V. zur Fortschreibung
des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes
Müllheim-Badenweiler „ Wir haben die Erde von unseren
Kindern nur geliehen!“ Indianisches Sprichwort Innerer Bedarf Er wird in der zur Offenlage vorgelegten Begründung mit +
0,5%/Jahr angenommen. Laut der SZ vom 29.04. und 08.05.09 hat der
Verband Region Stuttgart im neuen Regionalplan schärfere Werte angesetzt,
nämlich 0,3 % für Kommunen mit Anschluss an den ÖPNV sowie 0,2 % für Kommunen
ohne solchen. Dies entgegen den Vorgaben des Wirtschaftministeriums, das
pauschal 0,5 % Wohnbedarfswachstum pro Kopf und Jahr in seinen Hinweisen
anerkennt,. Ministerpräsident Oettinger hat der Haltung des Verbands Region
Stuttgart den Rücken gedeckt und FDP-Minister Pfister kritisiert: "Wir
brauchen landesweit einheitliche und strengere Vorgaben als bisher",
sagte Oettinger am 07.05. beim Wahlkampfauftakt der CDU in Stuttgart.
"In dieser Frage gebe ich tendenziell der Region und nicht dem etwas zu laschen
Wirtschaftsministerium Recht", kritisierte Oettinger den Kurs des
Ministers. MP Oettinger verweist darauf, dass er das Ziel, netto keine neuen
Flächen zu verbrauchen, mittelfristig weiter verfolge. "Wenn die Zahl
der Einwohner und die Zahl der Arbeitsplätze sinkt, dann muss das Recht,
freie Flächen zu verbrauchen, auf Ausnahmen und Einzelfälle beschränkt
werden", sagt er. Auch dass eine Region sich für eine Belebung der
Innenstädte einsetze, sei richtig: "Regionalplanung ist Politikgestaltung". Vorhandene
innerstädtische Bauflächen, Flächenbilanz (Begründung S.129ff, S.166) ·
Die Aufführung ist lückenhaft.
Erfasst wurden nur die Baulücken. Brachflächen und
Leerstände wurden nicht berücksichtigt. So werden z.B. für Müllheim große vorhandene Gewerbebrachflächen,
wie z. B. die Brachen der ehemaligen Firmen Buckbee
Mears und Gubor mit schätzungsweise 8-10 ha nicht
aufgeführt und nicht berücksichtigt. ·
Die Anrechnung einer Aktivierungsrate von lediglich 20% der erfassten
Baulücken innerhalb der Laufzeit des Flächennutzungsplans ist sehr niedrig. Das Forschungsprojekt Komreg
geht in allen Bereichen von höheren möglichen Aktivierungsraten aus:
Für den ländlichen Raum (LR) z.B. im so genannten „Basisszenario“ bereits von
25%, im „Effizienzszenario“ dann jedoch von 35%, also nahezu dem Doppelten!
Dabei ist dieser Wert für den LR immer noch um 20% niedriger angesetzt als
für ein Verdichtungsgebiet! Dort wird er mit 42% angenommen. ·
Die unbebauten aber bereits mit einem Bebauungsplan überzogenen
Flächen wurden z. B. in Müllheim nicht mit der gesamten Fläche, sondern nur
mit den Wohnbereichen angerechnet. Straßen, Wege, Grünflächen etc. wurden von
der Gesamtfläche abgezogen. Wir bitten darum dies noch einmal zu überprüfen. Beispiel: Baugebiet „Am Zielberg II“ (Satzung 28.02.07)
mit einer Gesamtfläche von 7.765 m² (Wohngebiet 6.615 m², Verkehrsfl.
984m², öffentl. Grünflächen 166m²). Im Entwurf des
Flächennutzungsplans berücksichtigte Fläche 6.000 m². ·
Die aufgestellte Flächenbilanz
ermöglicht keine Zuordnung innerhalb der Gemeinde Einzelflächen „Mü1“ –
Müllheim-Niederweiler
Mü 5 – Riedboden
Badenweiler Bleuelmatt Das am östlichen Ortsrand von
Badenweiler gelegene Gebiet am Klemmbach, ist bisher als landwirtschaftliche
Fläche ausgewiesen und soll als Mischgebiet umgewidmet werden.
Die Erschließung und Bebauung
dieses Gebiets ist aufgrund seiner Lage sehr schwierig. Vorgesehen ist, das
Gelände um mehrere Meter aufzufüllen. Eine ökologische Beeinträchtigung des Klemmbach wird dabei nicht zu vermeiden sein. Die tief liegende Fläche ist im
Hochwasserfall Überschwemmungs- und Wasserrückhaltungsfläche. Nach einer
Auffüllung und Bebauung geht diese Funktion verloren. Überschwemmungsflächen
sollten grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Wir schlagen vor, entweder ganz auf eine Überplanung dieses Gebietes
zu verzichten oder die Fläche Bleuelmatt als
Grünfläche auszuweisen. Müllheim, den 11. Juni 2009 |