AGUS Markgräflerland e. V.

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz                                    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den

Gemeindeverwaltungsverband

Müllheim-Badenweiler

Bismarckstraße 3

79379 Müllheim

 

 

 

Cecilia Schulz-Tavares

Kantstraße 1

79379 Müllheim

 

  

            Müllheim, den 11. Juni 2009

 

 

 

Stellungnahme der AGUS Markgräflerland e. V. zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

beiliegend erhalten Sie die Stellungnahme der AGUS zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cecilia Schulz-Tavares

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

AGUS Markgräflerland e. V.

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz                                     

 

 

Stellungnahme der AGUS Markgräflerland e. V.

zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des

Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler

 

 

 

 

„ Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geliehen!“

 Indianisches Sprichwort

 

 

Innerer Bedarf

 

Er wird in der zur Offenlage vorgelegten Begründung mit + 0,5%/Jahr angenommen.
In Müllheim dagegen blieb die Belegungsdichte unverändert.
Bei der vorliegenden Planung sorgt alleine dieser Faktor für den theoretischen Bedarf von 15ha zusätzlichen neuen Wohnbauflächen in der Kernstadt Müllheims und ihrem Umfeld.

 

Laut der SZ vom 29.04. und 08.05.09 hat der Verband Region Stuttgart im neuen Regionalplan schärfere Werte angesetzt, nämlich 0,3 % für Kommunen mit Anschluss an den ÖPNV sowie 0,2 % für Kommunen ohne solchen. Dies entgegen den Vorgaben des Wirtschaftministeriums, das pauschal 0,5 % Wohnbedarfswachstum pro Kopf und Jahr in seinen Hinweisen anerkennt,. Ministerpräsident Oettinger hat der Haltung des Verbands Region Stuttgart den Rücken gedeckt und FDP-Minister Pfister kritisiert: "Wir brauchen landesweit einheitliche und strengere Vorgaben als bisher", sagte Oettinger am 07.05. beim Wahlkampfauftakt der CDU in Stuttgart. "In dieser Frage gebe ich tendenziell der Region und nicht dem etwas zu laschen Wirtschaftsministerium Recht", kritisierte Oettinger den Kurs des Ministers. MP Oettinger verweist darauf, dass er das Ziel, netto keine neuen Flächen zu verbrauchen, mittelfristig weiter verfolge. "Wenn die Zahl der Einwohner und die Zahl der Arbeitsplätze sinkt, dann muss das Recht, freie Flächen zu verbrauchen, auf Ausnahmen und Einzelfälle beschränkt werden", sagt er. Auch dass eine Region sich für eine Belebung der Innenstädte einsetze, sei richtig: "Regionalplanung ist Politikgestaltung".

 

 

 

Vorhandene innerstädtische Bauflächen, Flächenbilanz (Begründung S.129ff, S.166)

 

·                Die Aufführung ist lückenhaft.

Erfasst wurden nur die Baulücken. Brachflächen und Leerstände wurden nicht berücksichtigt.

So werden z.B. für Müllheim große vorhandene Gewerbebrachflächen, wie z. B. die Brachen der ehemaligen Firmen Buckbee Mears und Gubor mit schätzungsweise 8-10 ha nicht aufgeführt und nicht berücksichtigt.

 

·                Die Anrechnung einer Aktivierungsrate von lediglich 20% der erfassten Baulücken innerhalb der Laufzeit des Flächennutzungsplans ist sehr niedrig. Das Forschungsprojekt Komreg geht in allen Bereichen von höheren möglichen Aktivierungsraten aus: Für den ländlichen Raum (LR) z.B. im so genannten „Basisszenario“ bereits von 25%, im „Effizienzszenario“ dann jedoch von 35%, also nahezu dem Doppelten! Dabei ist dieser Wert für den LR immer noch um 20% niedriger angesetzt als für ein Verdichtungsgebiet! Dort wird er mit 42% angenommen.

 

·                Die unbebauten aber bereits mit einem Bebauungsplan überzogenen Flächen wurden z. B. in Müllheim nicht mit der gesamten Fläche, sondern nur mit den Wohnbereichen angerechnet.  Straßen, Wege, Grünflächen etc. wurden von der Gesamtfläche abgezogen. Wir bitten darum dies noch einmal zu überprüfen.

Beispiel: Baugebiet „Am Zielberg II“ (Satzung 28.02.07) mit einer Gesamtfläche von 7.765 m² (Wohngebiet 6.615 m², Verkehrsfl. 984m², öffentl. Grünflächen 166m²). Im Entwurf des Flächennutzungsplans berücksichtigte Fläche 6.000 m².

 

·                Die aufgestellte Flächenbilanz ermöglicht keine Zuordnung innerhalb der Gemeinde

 

 

Einzelflächen

 

„Mü1“ – Müllheim-Niederweiler

 

  • Durch die Bebauung dieser Fläche würde der Ortsrand erheblich nach Osten in Richtung Niederweiler verschoben. Die als Grünzäsur ausgewiesene Freifläche zwischen Niederweiler und Müllheim wurde bereits durch den Bau der Tankstelle und die Ausweisung der Baugebiete Waisenhof I und Waisenhof II in den 90er-Jahren auf etwa 600 – 700 m reduziert. (Grünzäsuren sollten 1000m nicht unterschreiten) Die tatsächliche Auswirkung dieser auch heute noch nicht nachvollziehbaren Entscheidung wird erst durch die Bebauung von Waisenhof II im südlichen Bereich sichtbar werden. Die Bebauung von Mü 1 reduziert die Freifläche zwischen Niederweiler und Müllheim noch einmal zusätzlich im nördlichen Bereich.

 

  • Das Landschaftsbild wir nachhaltig erheblich beeinträchtigt. Der wunderschöne Blick auf den Innerberg und auf den Burgbereich von Badenweiler würde verbaut. Zum Schaden der Tourismusregion Müllheim-Badenweiler.

           

  • Die Bebauung diese Fläche hätte negative Auswirkungen auf den östlichen Ortseingangsbereich von Müllheim.  Durch die Lärmbelastung würde, wie bereits auf der Südseite auch auf der Nordseite, die Errichtung von Lärmschutzwänden oder –wällen erforderlich machen. Dies wäre keine gute Gestaltung für die Ortsein- und Ausfahrt und kein guter Platz zum Wohnen.

 

  • Ungeklärt ist nach wie vor die Hochwasserproblematik. Wie die Erfahrung zeigt, ergießen sich bei Starkregen große Mengen an Lösbrühe von den Äckern in die benachbarten Straßen und die Keller der Häuser. Dieses Problem würde sich für ein Baugebiet Mü 1 noch verstärken, da die Fläche oberhalb erheblich mehr Gefälle hat.

 

  • Nach der Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein soll östlich von Müllheim flächenhafte Bebauung vermieden werden, um die für das Klima wichtigen Luftströmungen nicht zu beeinträchtigen.

 

  • Weiter spricht der Verlust landwirtschaftlicher Flächen und ökologisch wertvoller Streuobstwiesen mit altem Baumbestand gegen Mü1 als Baugebiet. 

 

 

 

 


Mü 5 – Riedboden

 

  • Die spornartig aus der bisherigen Bebauung heraus stechende Fläche widerspricht wichtigen städtebaulichen Grundsätzen.

 

  • Die Bebauung hätte den Verlust eines beliebten und wichtigen Naherholungsgebietes zur Folge.

 

  • Laut dem vorliegenden Klimagutachten wird der Kaltluftabfluss gehemmt und die Kaltlufteigenschaft reduziert. Eine Bebauung des Geländes wäre, wenn überhaupt, dann nur sehr begrenzt möglich. Dies würde aber bedeuten, dass Gelände verbraucht, aber kaum Wohnraum geschaffen wird. 

 

  • Das für die Bebauung vorgesehene Gebiet ist Lebensraum für viele Vogelarten. So sind Brutreviere von Wendehals und Wiedehopf, die beide auf der Roten Liste stehen, sowie Gartenrotschwanz, Grünspecht, Gartengrasmücke und Girlitz von Vogelkundlern erfasst worden.

 

 

 

 

Badenweiler

 

Bleuelmatt

 

Das am östlichen Ortsrand von Badenweiler gelegene Gebiet am Klemmbach, ist bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und soll als Mischgebiet umgewidmet werden.

 

Die Erschließung und Bebauung dieses Gebiets ist aufgrund seiner Lage sehr schwierig. Vorgesehen ist, das Gelände um mehrere Meter aufzufüllen. Eine ökologische Beeinträchtigung des Klemmbach wird dabei nicht zu vermeiden sein.

 

Die tief liegende Fläche ist im Hochwasserfall Überschwemmungs- und Wasserrückhaltungsfläche. Nach einer Auffüllung und Bebauung geht diese Funktion verloren. Überschwemmungsflächen sollten grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden.

 

Wir schlagen vor, entweder ganz auf eine Überplanung dieses Gebietes zu verzichten oder die Fläche Bleuelmatt als Grünfläche auszuweisen.

 

 

 

Müllheim, den 11. Juni 2009