Stadtfairkehr: Fußgänger*innen stören nur?
Lange Zeit setzten Stadtplaner einseitig auf motorisierte Mobilität: Stadtentwicklung wurde gleichbedeutend mit immer mehr, immer breiteren Straßen. Das musste zu Lasten der Fussgänger gehen.
* Fußgänger in Dortmund (und andernorts) werden systematisch benachteiligt.
Der VCD will dies ändern.* Keinerlei Ansätze zum Umdenken dagegen im "Land der unbegrenzten Möglichkeiten", dem Auto-freundlichsten Staat der Welt. Hier ist der Fussgänger ein unbekanntes Objekt, wie in diesem
USA-Reisebericht eines Jugendlichen beschrieben.
tagesanzeiger.ch, 17. Dezember 2012:
Der Schweizer Architekturprofessor
Justus Dahinden:
"Die heutigen ... Längsstreifen motivieren Autofahrer zur Bewegung und nicht zum Bremsen. Genau umgekehrt verhalte es sich für Fussgänger. Die heutige Längsmarkierung irritiert vor allem Kinder - sie haben die Tendenz zum Hüpfen von Streifen zu Streifen."
Eigentlich ganz logisch, oder?
Kreisverkehre - nur mit Querungshilfen sicher!
Kreisel Werderstraße Müllheim Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang der Fußgänger beachtet werden, beim Einfahren in den Kreisverkehr dagegen nicht.
Radfahrer auf Radwegen haben hingegen auch Vorrang vor
einfahrenden Fahrzeugen, es sei denn, sie sind durch
Verkehrszeichen untergeordnet. Diese unterschiedlichen
Vorrangregelungen führen aus Unwissenheit in der Praxis
oftmals zu Konfliktsituationen.
Daher
empfiehlt der ADAC,
innerorts grundsätzlich an
allen Armen des Kreisverkehrs Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) anzulegen.
Das stellt eine rechtlich
eindeutige Regelung dar
und beseitigt die potenzielle Gefahrenquelle.
Ein Rollator typischer Bauart ist 60 cm breit. In der Realität sieht es - insbesondere in historischen Strassen - oft ganz anders aus: Hier sind Gehwege häufig wesentlich schmaler, teils, weil die Gesamtbreite der Straße sonst einen Verkehr in beide Richtungen gar nicht zuließe, teils, weil man zusätzlichen Straßenraum für Parkplätze auf Kosten der Gehwege geschaffen hat.
Heute gilt es die Sünden der Vergangenheit zu kurieren oder doch zumindest, Abhilfe zu schaffen. Gehwege mit Engstellen, die das Passieren von Rollstühlen (Breite 80 cm) oder Rollatoren (Breite 60 cm) nicht zulassen, sollten unbedingt umgebaut werden. Eine Mindestbreite von 1m ist nicht zu viel verlangt. Im Zweifelsfalle muss eine ehemals zweispurige Straße zu einer Einbahnstrasse umgebaut werden. Bewegungseingeschränkten Menschen das Recht auf Mobilität einzuschränken, das geht gar nicht!