UMWELT-SCHUTZGEBIETE
Heute noch verwendetes, aber nicht-amtliches Schild Zum Schutz der Umwelt vor übermäßiger Nutzung durch Menschen werden verschiedene Kategorien von Schutzgebieten ausgewiesen:
Das Errichten von Gebäuden in diesen Gebieten ist grundsätzlich untersagt
Erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung innerhalb der Gebiete, sofern das jeweilige Schutzziel nicht bzw. nicht nachhaltig beeinträchtigt wird
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETDiese national definierten Gebiete dienen zum Erhalt des Landschaftsbildes.
- Eine touristische Nutzung ist möglich, sofern keine Bauten notwendig sind. Spielplätze und Grillplätze gelten nicht als Bauten.
- Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzungen im begrenzten Umfang ist zumeist möglich.
- Für Windkraftanlagen werden Ausnahmen erlaubt bzw. kleinräumige Standortinseln in Landschaftsschutzgebieten zugelassen.
NATURSCHUTZGEBIETNaturschutzgebiete werden ebenfalls national definiert und schützen den Artenreichtum von Tieren oder Pflanzen und dadurch in der Regel gleichzeitig auch das Landschaftsbild. Es gilt das Ausschlußkriterium, d.h. eine Fläche kann entweder zum Landschaftsschutzgebiet oder zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Nutzung:
- Eine touristische Nutzung ist auschließlich auf gekennzeichneten Wegen erlaubt.
- Land- und Forstwirtschaft wird nicht nur in der Intensität beschränkt, sondern auch der Zeitraum der Nutzung wird zumeist auf kurze Perioden im Jahr eingeschränkt. Dadurch soll die Vermehrung der Tierwelt ungestört bleiben.
FFH-GEBIETE (Fauna und Flora Habitate)Hierbei handelt es sich um Schutzgebiete nach EU-Definition
92/43/EWG. Da auch hier Tiere wie auch Pflanzen geschützt werden, sind FFH-Gebiete oftmals den Naturschutzgebieten sehr ähnlich. Wegen der verschiedenen Definitionen können sich FFH-Gebiete mit Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten überschneiden.
FFH-Gebiete zusammen mit ausgewiesenen Vogelschutzgebieten
79/409/EWG ergeben ein EU-weites Netzt von geschützen Lebensbereiche gemäss des EU-Programms
NATURA 2000
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt ein kommunales Planungsinstrument dar. Jede Kommune definiert dort die für die kommenden 10-20 Jahre reservierten Flächen für verschiedene bauliche Tätigkeiten. Jede Fläche muss dabei gemäß deren Auswirkungen auf die Umwelt bzw. Nachbarschaft geprüft werden. Vor einer Bebauung muss begründet nachgewiesen werden, dass die vorgesehene Baumaßnahme gesellschaftlich notwendig ist und die Bebauung im bestmöglichen Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Erhaltung der Natur erfolgen wird. Dazu sind die Grenzen der vorhandenen Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH-Gebiete) sowie der Gefahrengebiete (z.B. Hochwassergefährdungsbereiche) zu beachten. Aus den sich ergebenden Interessenskonflikten resultieren in der Regel umfangreiche Einschränkungen bzw. Auflagen zur vorgesehenen Bebauung.
Nachfolgende Arbeitsgebiete bilden im Paket die Elemente des Flächennutzungsplan: RESERVIERTE FLÄCHEN FÜR INFRASTRUKTURANLAGEN
z. B. Straßen, Bahnlinien
RESERVIERTE FLÄCHEN FÜR WOHNRAUM
RESERVIERTE FLÄCHEN FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE
RESERVIERTE FLÄCHEN FÜR WINDKRAFTANLAGEN