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   AGUS Markgräflerland e.V.
 
   Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz e.V.
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Gegen kriminelle menschliche Aktivitäten wider die Umweltgerechtigkeit!


"Ökozid"? "Verbrechen gegen die Umwelt"!

Zuletzt bearbeitet 18.04.2021 
Es geht hierbei also grundsätzlich um alle Handlungen von Menschen, die einen negativen Effekt auf die Umwelt haben. In der realen Welt werden derzeit(!) jedoch nur Handlungen mit großräumiger Wirkung als "Ökozid" bezeichnet. Diese Sichtweise kann (und wird, muss?) sich aber ändern!
  • Störungen/Zerstörung der Zusammensetzung der Luft/Atmosphäre durch Gase oder schwebende Kleinstpartikel (Aerosole). Die Bildung von Smog und das Ozonloch sind typische Folgen. Klimawandel durch excezzive Freisetzung von CO2 sowie die großfläche Abholzung von Wäldern könnte hier ebenfalls aufgeführt werden.  
  • Belastungen/Zerstörung der lebenden Natur (Flora und Fauna) durch Gifte jeglicher Art (Achtung: "Die Dosis macht das Gift!")  
  • Großflächige, von Menschenhand bewirkte Veränderung der Landschaft, z.B. durch exzessiven Bergbau oder durch die Einrichtung von übergroßen Stauseen.  
  • Kontamination des Bodens bzw. der Erdkruste durch Umweltgifte jeglicher Art. Hierzu zählt die Fracking-Technologie für die Erdöl-Gewinnung genauso wie die Versenkung von radioaktivem Müll  





"Ökozid" bald als "Globales Verbrechen" international anerkannt & strafrechtlich verfolgt?

Zuletzt bearbeitet 18.04.2021 

Nach fast 50 Jahren Vorlauf einigte sich die UNO auf die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH):
2002 wurde dieser auf Basis der Römische Statuten gegründet.
Ziel war es, "Verbrechen gegen den Frieden" zu verfolgen und zu ahnden.
Jetzt geht es darum, die Liste der zu verfolgenden Verbrechen um "Ökozid" zu ergänzen. Damit würden entsprechende kriminelle Handlungen anderen "globalen Verbrechen" gleichgestellt: Aufgabe des IStGH ist, Einzelpersonen zu identifizieren und mit Strafen zu belegen, die sich als Anstiftende oder Täter:innen schuldig gemacht haben. Damit soll das globale Bewusstsein für die Strafbarkeit von Verbrechen gegen den Frieden geschärft werden.