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    Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Markgräflerland
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Der Müllheimer Stadtbus - Für wen?
1. Für Menschen, die regelmäßig einen Weg zurücklegen, welcher mit dem Fahrrad nicht machbar ist und die kein Auto zur Verfügung haben.
 
Für diese Personengruppe hat sich der Staat verpflichtet, im Rahmen der Daseinsfürsorge eine ÖPNV-Mindestmobilität zu gewährleisten. In der Vergangenheit wurde der Anspruch politisch beschränkt auf ein ÖPNV-Angebot, welches pro Werktag mindestens eine Hin- und Rückfahrtt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht. Der zumutbare Fußweg zwischen Wohnstätte und ÖPNV-Haltestelle orientierte sich an einer Distanz, die eine gut gehfähige Person innerhalb von 15 Minuten in der Ebene zurücklegen kann, nämlich maximal 500 m Luftlinie zur nächsten Bushaltestelle. Diese Vorgabe musste zudem nur für 80% aller Bürger einer Gemeinde eingehalten werden.
  • Bürger mit Wohnort in den Randbereichen einer Siedlung blieben oft unberücksichtigt.
  • Geographische Höhenunterschiede (Steigungen / Gefälle) wurden nicht berücksichtigt. Dies führte zu persönlichen Härten!
  • Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - egal welcher Art - wurden nicht angemessen berücksichtigt. --> Hier sollen Sozialämter und Sozialstationen andere Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Eigentlich. Aber die Realität sieht anders aus! Und: wer trotz objektiver Einschränkungen nicht als Sozialfall eingestuft wird, bleibt unberücksichtigt. Soziale Isolation und Vereinsamung ist somit vorprogrammiert.
  • Der Minimalstandard reichte zwar für einzelne Einkäufe und Erledigungen, war aber für ein gesundes soziales Leben nicht ausreichend. Veranstaltungen in den Abendstunden konnten nicht besucht werden.

Viele Gründe, die Ausgestaltung der Daseinsfürsorge in Zweifel zu ziehen. Der neue Nahverkehrsplan verbessert die Situation bezüglich der Fahrtmöglichkeiten pro Tag erheblich. Die anderen Schwachpunkte bleiben jedoch unberücksichtigt!
2. Soziale Teilhabe für Menschen mit Grundbedürfnis nach zwischenmenschlicher Interaktion !
 
Der Begriff Teilhabe beschreibt eine Teilnahme von Personen an gesellschaftlichen Treffen zur Befriedigung des menschlichen Grundbedürfnisses nach sozialer Interaktion 1:
  • Zusammenkünfte mit in der Nähe wohnenden Verwandten und Freunden in deren Wohnung oder an öffentlichen Orten (inkl. Gaststätten), ohne behördliche Voranmeldung.
  • Besuche selbst gewählter politischer und kultureller Veranstaltungen.

Um die Teilhabe-Grundbedürfnisse für alle (und nicht nur 80% aller Bürger einer Kommune) abdecken zu können, muss der ÖPNV über den Level hinaus ausgebaut werden, der mit dem neuen NVP erreicht werden soll. Wesentliche, notwendige Verbesserungsmaßnahmen sind:
  • Reduzierung der fußläufigen Distanz zur nächsten ÖPNV-Haltestelle, so dass diese auch von gehbeeinträchtigten Personen innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind - auch, wenn dabei signifikante Höhenunterschied bewältigt werden müssen.
  • Bequeme Mitnahmemöglichkeit in ÖPNV-Fahrzeugen für Gepäck, Gehhilfen (Rollatoren) und Kinderwagen.
3. Für Menschen, die den Klimaschutz ernst nehmen und bereit sind, auf die Flexibilität und den Komfort eines eigenes Auto zu verzichten, sofern ihnen ansprechende Alternativen angeboten werden.
 
Eine Gemeinde sollte sich glücklich schätzen, Bürger mit dieser Einstellung in den Reihen zu haben. So lösen sich viele Alltagsprobleme der Stadtverwaltung den innerstädtischen Verkehr betreffend (z.B. Verkehrslärm, Staus, Schaffung von Parkplätzen, Parkraumbewirtschaftung) in Luft auf.
Was versteht diese Personengruppe unter ansprechender Alternative zum privaten PKW?
  • pünktliche Busse
  • saubere Busse mit ausreichendem Platz für Gepäck, Kinderwagen und Gehhilfen
  • kurze Fußwege zur nächsten Haltestelle
 
zu 1: Reine Dienstleistung wie medizinische Betreuung und die heute übliche Pflege unter Zeitdruck erfüllen nicht das Bedürfnis nach sozialer Interaktion!